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Entscheider News 2025 Ausgabe 4

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Betriebshaftpflicht & Kfz: Was ist zu beachten?

Ein roter Traktor fährt durch ein Feld und wirbelt dabei viel Staub auf. Der Hintergrund zeigt eine hügelige, teilweise karge Landschaft unter einem bewölkten Himmel.

Unternehmen, die Kraftfahrzeuge und/oder selbstfahrende Maschinen einsetzen, stehen vor der Frage: Worauf muss ich beim Thema (Betriebs-)Haftpflicht achten, damit ich im Schadensfall auf der sicheren Seite bin? Bei „normalen“ Firmenwagen ist die Frage relativ einfach beantwortet: Hier ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvollerweise sollte sie durch Teil- oder Vollkasko-Bausteine ergänzt werden.

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Welche Police brauchen selbstfahrende Arbeitsmaschinen?

Etwas komplizierter wird die Sache bei selbstfahrenden Maschinen, zumal es hier zuletzt Pläne für eine Gesetzesverschärfung gab, die allerdings auch schon wieder vom Tisch sind. Doch der Reihe nach.

Zu „selbstfahrenden Arbeitsmaschinen“ gehören beispielsweise Radlader, Straßen- und Asphaltwalzen, Bagger, Mähmaschinen, Turmwagen, Gabelstapler, Kehrmaschinen, Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader und weitere mehr. Je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit unterliegen sie der Kfz-Zulassungspflicht, inklusive Kfz-Haftpflicht oder sie können alternativ in die Betriebshaftpflichtversicherung integriert werden. Unterschieden wird zwischen:

  • Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h: Sie sind in der Regel standardmäßig über die Betriebshaftpflicht versichert.
  • Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h: Sie sind in vielen Betriebshaftpflichtpolicen enthalten, sollten ansonsten zusätzlich in eine solche Versicherung aufgenommen werden.
  • Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Für solche selbstfahrenden Maschinen besteht Kfz-Zulassungspflicht, und sie benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.

Kfz-Haftpflicht für alle selbstfahrenden Maschinen ist vom Tisch

Übrigens: Auch wenn selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Regel nicht im Straßenverkehr, sondern lediglich auf Privat- oder Betriebsgelände unterwegs sind, sollten sie nach Expertenmeinung in die Betriebshaftpflichtversicherung aufgenommen werden. Damit sind sie auch bei gelegentlichen, kurzen Fahrten außerhalb des Firmengeländes vor den Folgen eines Haftpflichtschaden geschützt.

Verwirrung herrscht in einigen Unternehmen über Pläne der früheren Ampelregierung eine Kfz-Haftpflicht auch für selbstfahrende Maschinen mit niedriger Höchstgeschwindigkeit einzuführen. Dieses Vorhaben wurde im vergangenen Jahr vom Bundesrat gestoppt. Zusätzliche Kosten und bürokratischer Aufwand wurde damit vermieden. Die Materie bleibt aber komplex. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Unternehmensverantwortliche unbedingt von einem Versicherungsprofi beraten lassen.


Betriebshaftpflicht und Firmen-Kfz – keine leichte Materie

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